Motorrad / Moped Führerschein
![]() Klasse A |
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW |
• Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) • Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt • Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig • Einschluss: Klassen A2, A1 und AM • Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) |
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![]() Klasse A1 |
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW |
• Mindestalter: 16 Jahre • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung • Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig. • Einschluss: Klasse AM |
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![]() Klasse A2 |
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg |
• Mindestalter: 18 Jahre • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung • Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. • Einschluss: Klasse A1 und M • Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). |
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![]() Klasse AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen). |
• Mindestalter: 16 Jahre • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung • Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig. |
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